Der Gesetzgeber hat die Gesetze geändert und mit Wirkung vom 01.01.2007
den Begriff „Geschäftsbriefe“ erweitert (vgl. § 37a HGB, § 35 GmbHG
und § 80 AktG). Hieraus resultieren neue für die geschäftliche Korrespondenz gesetzlich
vorgeschriebenen Pflichtangaben in der geschäftlichen E-Mail
Korrespondenz.
den Begriff „Geschäftsbriefe“ erweitert (vgl. § 37a HGB, § 35 GmbHG
und § 80 AktG). Hieraus resultieren neue für die geschäftliche Korrespondenz gesetzlich
vorgeschriebenen Pflichtangaben in der geschäftlichen E-Mail
Korrespondenz.
Für eine GmbH sind folgende Angaben erforderlich:
- Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft;
- Ort der Registrierung der Gesellschaft;
- Die Registernummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist;
- Alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen
Aufsichtsrat gebildet und diesen einen Vorsitzenden hat, der
Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens
einem ausgeschriebenen Vornamen.
Die genauen gesetzlichen Richtlinien für erforderliche Pflichtangaben finden Sie hier:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis – § 37a
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis – § 35a
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis – § 80 Angaben auf Geschäftsbriefen
Pflichtangaben in E-Mails: Die wichtigsten Fragen und Antworten:
COMPUTERWOCHE.de
‚Neue‘ Pflichtangaben für geschäftliche E-Mails:
tecchannel.de